Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Für alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 – Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit 2024/maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit 2025 kann ab 15. Juli 2024 ONLINE der Handwerkerbonus beantragt werden. Wer dies online nicht schafft, dem soll auf dem Gemeindeamt geholfen werden können.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Handwerkerleistungen im eigenen Zuhause (z.B. Kücheneinbau, Malerarbeiten, Fliesenlegen etc.) rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
Förderobergrenze 2024: € 2.000,00
Förderobergrenze 2025: €1.500,00
Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert. Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren. Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich!
FAQ: Handwerkerbonus Bund
Website: www.handwerkerbonus.gv.at